Notariat
Notar Sven-Bryde Meier beurkundet Immobilienkauf, Gesellschaftsrecht und Vorsorge — unparteiisch für alle Beteiligten.
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Grundstückskauf- und Übertragungsverträge, Schenkungen von Grundstücken, GmbH-Gründungen, Erbverträge, Grundschuldbestellungen sowie Eheverträge müssen zwingend notariell beurkundet werden. Ohne Beurkundung sind diese Verträge rechtlich unwirksam. Notar Sven-Bryde Meier berät Sie, welche Form für Ihr Vorhaben erforderlich ist.
Notargebühren sind gesetzlich im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) geregelt und hängen vom Geschäftswert ab. Wer sie trägt, können die Parteien im Vertrag frei bestimmen — beim Immobilienkauf übernimmt sie in den allermeisten Fällen der Käufer. Zur Größenordnung: Bei einem Kaufpreis von 300.000 € liegen die Notarkosten ohne Finanzierung bei etwa 1.900 €, mit Grundschuld bei rund 3.050 €; hinzu kommen die Grundbuchkosten des Amtsgerichts von etwa 950 € beziehungsweise 1.590 €. Mit unserem Notarkostenrechner können Sie das für Ihren Fall überschlagen, und wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenvorschau.
Notarkosten berechnenEine Vorsorgevollmacht berechtigt eine Vertrauensperson, im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit (z. B. durch Unfall, Demenz) für Sie zu handeln — bei Bankgeschäften, medizinischen Entscheidungen und behördlichen Angelegenheiten. Ohne Vollmacht muss das Gericht einen Betreuer bestellen. Wir erstellen und beglaubigen Ihre Vollmacht.
Nach Einigung über Kaufpreis und Konditionen entwirft das Notariat den Kaufvertrag. Käufer und Verkäufer erhalten den Entwurf zur Prüfung. Ist auf einer Seite ein Unternehmer und auf der anderen ein Verbraucher beteiligt, gilt die gesetzliche Wartefrist von im Regelfall zwei Wochen (§ 17 Abs. 2a BeurkG) — gleich ob der Unternehmer kauft oder verkauft. Unter Privatpersonen richtet sich der zeitliche Abstand nach den Wünschen der Beteiligten. Beim Beurkundungstermin wird der Vertrag vollständig vorgelesen, erläutert und unterschrieben. Anschließend übernehmen wir die gesamte Abwicklung: Auflassungsvormerkung, Anzeigen an Gemeinde und Finanzamt, Prüfung der Kaufpreisfälligkeit und schließlich die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Von der Beurkundung bis zur Eintragung als Eigentümer vergehen typischerweise zwei bis drei Monate — den vollständigen Ablauf mit Zeitschiene finden Sie auf unserer Seite zum Immobilienkauf.
Nein. Die Übertragung von GmbH-Anteilen ist nur durch notarielle Beurkundung rechtswirksam (§ 15 GmbHG). Dasselbe gilt für GmbH-Gründungen, Kapitalerhöhungen und Satzungsänderungen. Als Notar berät Sven-Bryde Meier alle Beteiligten unparteiisch bei der Gestaltung und achtet darauf, dass die Regelungen rechtssicher und für alle Seiten klar sind.
Je nach Auslastung meist wenige Tage bis wenige Wochen — bei komplexen Sachverhalten (z. B. Finanzierung, Grundbuchprüfung) kann es länger dauern.
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Was wir im Notariat für Sie tun
Leistungen, Ansprechpartner und Ablauf einer Mandatierung.
Zum Rechtsgebiet NotariatAllgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und wie die genannten Regeln für Sie gelten, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.