Familienrecht
Trennung, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht — wir suchen die wirtschaftlich und menschlich tragfähige Lösung.
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In aller Regel mindestens ein Jahr, weil die Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres nur geschieden werden kann, wenn die Fortsetzung für Sie eine unzumutbare Härte wäre (§ 1565 Abs. 2 BGB) — dieser Ausnahmefall ist selten und muss begründet werden. Bei einvernehmlicher Scheidung ohne Streit über Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen dauert das Gerichtsverfahren danach oft nur wenige Monate. Wir streben für Sie schnelle, kostenschonende Lösungen an.
Unterhalt zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle. Entscheidend sind das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und das Alter des Kindes. Es gibt Selbstbehalte, die der Unterhaltspflichtige behalten darf. Der Unterhalt muss bei Einkommensänderungen regelmäßig angepasst werden. Wir berechnen den korrekten Betrag und setzen ihn durch.
In der Regel bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (wo lebt das Kind?) wird separat geregelt. Nur bei nachgewiesener Kindeswohlgefährdung wird das alleinige Sorgerecht übertragen. Wir vertreten Ihre Interessen im Sorgerechtsverfahren.
Der Zugewinnausgleich gleicht das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig aus. Grundlage sind Anfangsvermögen (bei Heirat) und Endvermögen (bei Scheidung). Ausgenommen sind Erbschaften und Schenkungen. Wir ermitteln Ihre Ansprüche und führen die Verhandlungen.
Das gemeinsame Haus fällt in den Zugewinnausgleich oder muss geteilt werden. Möglichkeiten: Ein Partner übernimmt das Haus (und zahlt dem anderen seinen Anteil aus), gemeinsamer Verkauf mit Teilung des Erlöses, oder — als letztes Mittel — Teilungsversteigerung. Wir erarbeiten für Sie die wirtschaftlich beste Lösung.
Nachehelicher Unterhalt ist zeitlich begrenzt und von mehreren Faktoren abhängig: Ehedauer, eigene Erwerbstätigkeit, Kinderbetreuung und Lebensstandard. Ein lebenslanger Unterhaltsanspruch ist selten — häufig endet er nach einigen Jahren. Wir analysieren Ihren Fall und verhandeln faire Vereinbarungen.
Vor dem Familiengericht besteht Anwaltszwang; bei einer einvernehmlichen Scheidung kann ein Ehepartner den Scheidungsantrag über einen Anwalt stellen, der andere muss dem lediglich zustimmen (braucht dafür keinen eigenen Anwalt, kann aber einen hinzuziehen).
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Was wir im Familienrecht für Sie tun
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Zum Rechtsgebiet FamilienrechtAllgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und wie die genannten Regeln für Sie gelten, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.