Notariat
Das Notariat ist ein Kernbereich unserer Kanzlei. Als Notar in Rendsburg begleitet Sven-Bryde Meier Sie bei allen notariellen Akten — von der Immobilientransaktion bis zur Erstellung Ihres Testaments.
Unsere Notariats-Leistungen
- Grundstückskäufe und Immobilienübertragungen
- Testamente und Erbverträge
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Gesellschaftsverträge (GmbH-Gründung, Änderungen)
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Schenkungsverträge und vorweggenommene Erbfolge
- Beglaubigungen und Vidimierungen
- Betreuungsverfügungen
Notargebühren
Notargebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie hängen vom Geschäftswert des Beurkundungsgegenstands ab. Wir beraten Sie gerne vorab zu den anfallenden Kosten.
Häufige Fragen zum Notariat
Was muss notariell beurkundet werden?
Grundstückskauf- und Übertragungsverträge, Schenkungen von Grundstücken, GmbH-Gründungen, Erbverträge sowie Eheverträge müssen zwingend notariell beurkundet werden. Ohne Beurkundung sind diese Verträge rechtlich unwirksam. Notar Sven-Bryde Meier berät Sie, welche Form für Ihr Vorhaben erforderlich ist.
Was kostet ein Notar und wer zahlt die Notargebühren?
Notargebühren sind gesetzlich im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) geregelt und hängen vom Geschäftswert ab. Beim Immobilienkauf zahlt üblicherweise der Käufer. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € betragen die Notarkosten ca. 1.500–2.000 €. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenvorschau.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum brauche ich sie?
Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine Vertrauensperson, im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit (z. B. durch Unfall, Demenz) für Sie zu handeln — bei Bankgeschäften, medizinischen Entscheidungen und behördlichen Angelegenheiten. Ohne Vollmacht muss das Gericht einen Betreuer bestellen. Wir erstellen und beglaubigen Ihre Vollmacht.
Wie läuft ein notarieller Immobilienkauf ab?
Nach Einigung über Kaufpreis und Konditionen entwirft das Notariat den Kaufvertrag. Käufer und Verkäufer erhalten den Entwurf zur Prüfung (mind. 14 Tage Vorlaufzeit). Beim Beurkundungstermin wird der Vertrag vorgelesen und von allen Parteien unterschrieben. Anschließend sorgt das Notariat für Eintragung im Grundbuch und Abwicklung des Kaufpreises.