Notariat
Das Notariat ist ein Kernbereich unserer Kanzlei. Als Notar in Rendsburg begleitet Sven-Bryde Meier Sie bei allen notariellen Akten — von der Immobilientransaktion bis zur Erstellung Ihres Testaments.
Unsere Notariats-Leistungen
- Grundstückskäufe und Immobilienübertragungen
- Testamente und Erbverträge
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Gesellschaftsverträge (GmbH-Gründung, Änderungen)
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Schenkungsverträge und vorweggenommene Erbfolge
- Beglaubigungen und Vidimierungen
- Betreuungsverfügungen
Sie kaufen oder verkaufen eine Immobilie?
Wir haben den kompletten Ablauf aufgeschrieben — von der Vorbereitung über die Beurkundung bis zur Eintragung im Grundbuch, mit Zeitschiene und getrennten Antworten für Käufer und Verkäufer.
Ablauf und häufige Fragen ansehenNotargebühren
Notargebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie hängen vom Geschäftswert des Beurkundungsgegenstands ab. Wir beraten Sie gerne vorab zu den anfallenden Kosten.
Notarkosten für Ihren Fall überschlagenHäufige Fragen zum Notariat
Was muss notariell beurkundet werden?
Grundstückskauf- und Übertragungsverträge, Schenkungen von Grundstücken, GmbH-Gründungen, Erbverträge, Grundschuldbestellungen sowie Eheverträge müssen zwingend notariell beurkundet werden. Ohne Beurkundung sind diese Verträge rechtlich unwirksam. Notar Sven-Bryde Meier berät Sie, welche Form für Ihr Vorhaben erforderlich ist.
Was kostet ein Notar und wer zahlt die Notargebühren?
Notargebühren sind gesetzlich im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) geregelt und hängen vom Geschäftswert ab. Wer sie trägt, können die Parteien im Vertrag frei bestimmen — beim Immobilienkauf übernimmt sie in den allermeisten Fällen der Käufer. Zur Größenordnung: Bei einem Kaufpreis von 300.000 € liegen die Notarkosten ohne Finanzierung bei etwa 1.900 €, mit Grundschuld bei rund 3.050 €; hinzu kommen die Grundbuchkosten des Amtsgerichts von etwa 950 € beziehungsweise 1.590 €. Mit unserem Notarkostenrechner können Sie das für Ihren Fall überschlagen, und wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenvorschau.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum brauche ich sie?
Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine Vertrauensperson, im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit (z. B. durch Unfall, Demenz) für Sie zu handeln — bei Bankgeschäften, medizinischen Entscheidungen und behördlichen Angelegenheiten. Ohne Vollmacht muss das Gericht einen Betreuer bestellen. Wir erstellen und beglaubigen Ihre Vollmacht.