Notariat
Das Notariat ist ein Kernbereich unserer Kanzlei. Als Notar in Rendsburg begleitet Sven-Bryde Meier Sie bei allen notariellen Akten — von der Immobilientransaktion bis zur Erstellung Ihres Testaments.
Unsere Notariats-Leistungen
- Grundstückskäufe und Immobilienübertragungen
- Testamente und Erbverträge
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Gesellschaftsverträge (GmbH-Gründung, Änderungen)
- Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Schenkungsverträge und vorweggenommene Erbfolge
- Beglaubigungen und Vidimierungen
- Betreuungsverfügungen
Notargebühren
Notargebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Sie hängen vom Geschäftswert des Beurkundungsgegenstands ab. Wir beraten Sie gerne vorab zu den anfallenden Kosten.
Häufige Fragen zum Notariat
Was muss notariell beurkundet werden?
Grundstückskauf- und Übertragungsverträge, Schenkungen von Grundstücken, GmbH-Gründungen, Erbverträge sowie Eheverträge müssen zwingend notariell beurkundet werden. Ohne Beurkundung sind diese Verträge rechtlich unwirksam. Notar Sven-Bryde Meier berät Sie, welche Form für Ihr Vorhaben erforderlich ist.
Was kostet ein Notar und wer zahlt die Notargebühren?
Notargebühren sind gesetzlich im GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) geregelt und hängen vom Geschäftswert ab. Beim Immobilienkauf zahlt üblicherweise der Käufer. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € betragen die Notarkosten ca. 1.500–2.000 €. Wir erstellen Ihnen gerne eine Kostenvorschau.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und warum brauche ich sie?
Eine Vorsorgevollmacht berechtigt eine Vertrauensperson, im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit (z. B. durch Unfall, Demenz) für Sie zu handeln — bei Bankgeschäften, medizinischen Entscheidungen und behördlichen Angelegenheiten. Ohne Vollmacht muss das Gericht einen Betreuer bestellen. Wir erstellen und beglaubigen Ihre Vollmacht.
Wie läuft ein notarieller Immobilienkauf ab?
Nach Einigung über Kaufpreis und Konditionen entwirft das Notariat den Kaufvertrag. Käufer und Verkäufer erhalten den Entwurf zur Prüfung (mind. 14 Tage Vorlaufzeit). Beim Beurkundungstermin wird der Vertrag vorgelesen und von allen Parteien unterschrieben. Anschließend sorgt das Notariat für Eintragung im Grundbuch und Abwicklung des Kaufpreises.
Wie teuer ist ein Notar und wer zahlt die Notarkosten?
Notarkosten sind gesetzlich festgelegt (Gerichts- und Notarkostengesetz — GNotKG) und richten sich nach dem Geschäftswert. Beim Grundstückskauf tragen in der Regel Käufer und Verkäufer die Kosten anteilig — in Schleswig-Holstein üblicherweise der Käufer. Wir informieren Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.
Was ist eine Vorsorgevollmacht und brauche ich sie?
Eine Vorsorgevollmacht erlaubt einer Vertrauensperson, für Sie zu handeln wenn Sie es nicht mehr können (Krankheit, Unfall). Ohne Vollmacht muss ein Betreuungsgericht einen gesetzlichen Betreuer bestellen — auch für Ehepartner. Notar Meier empfiehlt, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung gemeinsam zu erstellen.
Wie läuft ein Grundstückskauf notariell ab?
Ablauf: (1) Notar entwirft den Kaufvertrag nach Ihren Wünschen. (2) Sie erhalten den Entwurf zur Prüfung (mindestens 2 Wochen vor Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben). (3) Beurkundungstermin: Notar liest den Vertrag vollständig vor, erklärt und beurkundet. (4) Notar veranlasst Eintragung ins Grundbuch und Kaufpreisfälligkeit. Dauer: 4–8 Wochen.
Kann ich meinen Anteil an einer GmbH ohne Notar übertragen?
Nein. Die Übertragung von GmbH-Anteilen ist nur durch notarielle Beurkundung rechtswirksam (§ 15 GmbHG). Dasselbe gilt für GmbH-Gründungen, Kapitalerhöhungen und Satzungsänderungen. Notar Meier berät Sie bei der Gestaltung, damit der Vertrag Ihre Interessen optimal schützt.