Familienrecht
Familiäre Konflikte sind emotional belastend. Wir begleiten Sie einfühlsam und kompetent durch alle familienrechtlichen Fragen — von der Trennung bis zur Scheidung und allen damit verbundenen Regelungen.
Unsere Leistungen im Familienrecht
- Scheidungsverfahren und Trennungsberatung
- Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich (Rentenansprüche)
- Einstweiliger Rechtsschutz (Gewalt, Wohnungszuweisung)
- Vaterschaftsverfahren
- Adoption und Vormundschaft
Scheidung — was ist zu beachten?
Eine Scheidung erfordert in Deutschland einen Rechtsanwalt. Wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren, klären alle Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn) und streben — wo möglich — einvernehmliche Lösungen an, um Zeit und Kosten zu sparen.
Häufige Fragen zum Familienrecht
Wie lange dauert eine Scheidung in Deutschland?
Mindestens 1 Jahr, da das Trennungsjahr gesetzlich vorgeschrieben ist. Bei einvernehmlicher Scheidung ohne Streit über Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen dauert das Gerichtsverfahren danach oft nur wenige Monate. Wir streben für Sie schnelle, kostenschonende Lösungen an.
Wer zahlt den Kindesunterhalt und wie hoch ist er?
Unterhalt zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt. Die Höhe richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle und hängt vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes ab. Wir berechnen Ihren Anspruch und setzen ihn durch.
Wer bekommt das Sorgerecht nach der Scheidung?
In der Regel bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht (wo lebt das Kind?) wird separat geregelt. Nur bei nachgewiesener Kindeswohlgefährdung wird das alleinige Sorgerecht übertragen. Wir vertreten Ihre Interessen im Sorgerechtsverfahren.
Was ist der Zugewinnausgleich und wie wird er berechnet?
Der Zugewinnausgleich gleicht das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen hälftig aus. Grundlage sind Anfangsvermögen (bei Heirat) und Endvermögen (bei Scheidung). Ausgenommen sind Erbschaften und Schenkungen. Wir ermitteln Ihre Ansprüche und führen die Verhandlungen.