Häufige Fragen · Notariat

Immobilie kaufen, verkaufen, verschenken

Ein Immobilienkauf ist für die meisten Menschen das größte Geschäft ihres Lebens — und läuft nach festen Regeln ab, die von außen selten jemand erklärt. Auf dieser Seite finden Sie den vollständigen Ablauf, wie wir ihn in unserem Notariat täglich abwickeln: was wann passiert, wie lange es dauert und warum bestimmte Schritte in genau dieser Reihenfolge kommen. Danach folgen die Fragen, die uns Käufer und Verkäufer am häufigsten stellen.

Vor dem Notartermin — die Vorbereitung

Diese Schritte erledigen wir, bevor Sie überhaupt bei uns am Tisch sitzen. Je vollständiger die Angaben zu Beginn sind, desto kürzer wird die gesamte Abwicklung.

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    Angaben aufnehmen

    Wir erfassen Käufer und Verkäufer mit vollständigen Personendaten, prüfen die Vertretungsverhältnisse und führen die gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung durch.

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    Grundbuch prüfen

    Wir holen den aktuellen Grundbuchauszug ein und werten ihn aus: Bestandsverzeichnis, Abteilung II (Wege- und Wohnrechte, Dienstbarkeiten) und Abteilung III (Grundschulden und Hypotheken). Alles, was gelöscht werden muss, wird hier sichtbar.

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    Finanzierung klären

    Wir stimmen mit der Bank des Käufers ab, welche Grundschuld eingetragen werden soll, und holen den Grundschuldentwurf ein. Parallel fragen wir bei der Bank des Verkäufers an, was für die Löschung der alten Belastungen nötig ist.

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    Vertragsentwurf

    Wir entwerfen den Kaufvertrag und senden ihn beiden Seiten zu. Ihre Rückmeldungen arbeiten wir vor dem Termin ein — Nachfragen sind ausdrücklich erwünscht.

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    Bedenkzeit vor dem Termin

    Ist auf einer der beiden Seiten ein Unternehmer beteiligt und auf der anderen ein Verbraucher, gilt die gesetzliche Wartefrist des § 17 Abs. 2a Beurkundungsgesetz: Zwischen Entwurf und Beurkundung liegen dann im Regelfall zwei Wochen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Unternehmer kauft oder verkauft. Stehen sich zwei Privatpersonen gegenüber, gilt die Frist nicht — dann bestimmen die Beteiligten selbst, wie viel Zeit sie sich nehmen. Sagen Sie uns, wie viel Zeit Sie zum Prüfen brauchen; wir legen den Termin danach.

Der Beurkundungstermin

Der Termin dauert je nach Vertrag etwa 45 bis 90 Minuten. Der Notar liest den gesamten Vertrag vor — das ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 13 Abs. 1 Beurkundungsgesetz) und keine Formalie. Er erforscht dabei Ihren Willen, klärt den Sachverhalt und belehrt Sie über die rechtliche Tragweite (§ 17 Beurkundungsgesetz). Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet: Er vertritt weder Käufer noch Verkäufer, sondern betreut beide Seiten gleichermaßen.

Unterbrechen Sie ruhig. Beim Vorlesen fällt oft erst auf, dass eine Angabe nicht stimmt oder etwas anders gemeint war. Genau dafür ist der Termin da — Änderungen sind jetzt problemlos möglich, später nur noch mit zusätzlichem Aufwand und Kosten.

Nach der Beurkundung — die Abwicklung

Ab hier übernehmen wir. Sie müssen nichts veranlassen — außer die Grunderwerbsteuer zügig zu zahlen, sobald der Bescheid kommt. Die Zeitangaben sind Erfahrungswerte aus unserer Praxis; sie können abweichen, wenn Behörden oder Banken länger brauchen.

Sofort

1. Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt

Wir beantragen unmittelbar nach dem Termin die Eintragung der Auflassungsvormerkung. Ab ihrer Eintragung geht ein späterer Verkauf an jemand anderen oder eine neue Belastung Ihrem Anspruch nicht mehr vor — solche Verfügungen sind Ihnen gegenüber unwirksam.

Woche 1

2. Gemeinde und Finanzamt

Wir zeigen den Kaufvertrag dem Finanzamt an (Grunderwerbsteuer) und fragen bei der Gemeinde an, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt. Zeitgleich fordern wir bei der Bank des Verkäufers die Löschungsunterlagen für alte Grundschulden an.

Woche 2–4

3. Negativzeugnis der Gemeinde

Die Gemeinde erklärt, dass sie ihr Vorkaufsrecht nicht ausübt. In der Praxis kommt das meist binnen weniger Wochen — gesetzlich hätte sie bis zu drei Monate Zeit (§ 28 Baugesetzbuch).

ca. Woche 3–4

4. Fälligkeitsmitteilung — jetzt wird gezahlt

Erst wenn alle Voraussetzungen vorliegen, schreiben wir beiden Seiten, dass der Kaufpreis fällig ist. Vorher zahlen Sie nicht. Ab Zugang dieses Schreibens läuft die im Vertrag vereinbarte Zahlungsfrist.

ca. Woche 5–6

5. Kaufpreiszahlung und Übergabe

Der Käufer zahlt, wir überwachen den Eingang. Mit vollständiger Zahlung gehen üblicherweise Besitz, Nutzen und Lasten über — dann werden Schlüssel übergeben und ein Übergabeprotokoll mit Zählerständen erstellt.

ca. Woche 6–8

6. Grunderwerbsteuer und Unbedenklichkeitsbescheinigung

Das Finanzamt setzt die Grunderwerbsteuer gegen den Käufer fest. Erst nach Zahlung erteilt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung — ohne sie darf das Grundbuchamt den Eigentümer nicht umschreiben (§ 22 Grunderwerbsteuergesetz).

ca. Woche 8–10

7. Eigentumsumschreibung beantragt

Liegen Unbedenklichkeitsbescheinigung, Löschungsunterlagen und Negativzeugnis vor, beantragen wir die Umschreibung des Eigentums und die Löschung der alten Grundschulden.

ca. Woche 10–13

8. Eintragung im Grundbuch — Sie sind Eigentümer

Das Grundbuchamt trägt den Käufer als Eigentümer ein. Erst mit dieser Eintragung geht das Eigentum rechtlich über. Sie erhalten von uns eine Nachricht und den neuen Grundbuchauszug; danach schließen wir die Akte.

Wann wird der Kaufpreis fällig?

Das ist die wichtigste Frage der gesamten Abwicklung — und der Punkt, an dem die notarielle Absicherung tatsächlich wirkt. Wir prüfen vor jeder Fälligkeitsmitteilung diese Voraussetzungen:

  • Die Auflassungsvormerkung ist im Grundbuch eingetragenzwingend
  • Die Löschungsunterlagen für alte Grundschulden liegen uns vorzwingend
  • Bei Eigentumswohnungen: Zustimmung der Verwaltung, wenn im Grundbuch eine Veräußerungsbeschränkung nach § 12 WEG eingetragen ist — ohne sie wäre der Verkauf schwebend unwirksamzwingend
  • Das Negativzeugnis der Gemeinde liegt vor (Vorkaufsrecht)
  • Erforderliche behördliche Genehmigungen und Zustimmungen liegen vor

Erst wenn die zwingenden Punkte erfüllt sind und die im Einzelfall vereinbarten weiteren Bedingungen vorliegen, versenden wir die Fälligkeitsmitteilung. Vorher besteht keine Zahlungspflicht — unabhängig davon, was im Kaufvertrag als Frist steht.

Was wir von Ihnen brauchen

Diese Angaben fragen wir im Vorfeld ab. Wenn Sie sie beim ersten Kontakt bereithalten, sparen Sie sich mindestens einen Rückfragedurchlauf.

Als Käufer

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Steuerliche Identifikationsnummer
  • Anschrift, Geburtsdatum und -ort, Familienstand
  • Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank und Name des Kreditinstituts
  • IBAN für die Kaufpreiszahlung

Als Verkäufer

  • Personalausweis oder Reisepass, Steuer-Identifikationsnummer
  • IBAN für den Kaufpreiseingang
  • Angabe, welche Grundschulden noch eingetragen sind und bei welcher Bank
  • Energieausweis
  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Hausgeldabrechnung, Protokolle
  • Bei vermieteten Objekten: Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen
  • Ggf. Baupläne, Wohnflächenberechnung, Baulasten- und Altlastenauskunft
  • Ggf. Erbschein, Testament, Ehe- oder Scheidungsurkunde

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Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Zeitangaben sind Erfahrungswerte und hängen von Behörden, Banken und Gemeinden ab. Für steuerliche Gestaltungsfragen ziehen Sie bitte Ihren Steuerberater hinzu.

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