Inkasso & Forderungsmanagement
Offene Forderungen belasten Ihr Unternehmen und Ihre Liquidität. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche effektiv und rechtssicher durchzusetzen — außergerichtlich wie gerichtlich.
Unsere Leistungen im Forderungsmanagement
- Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung
- Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
- Klage und gerichtliche Durchsetzung
- Zwangsvollstreckung (Pfändung, Kontopfändung)
- Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
- Titulierung verjährungsnaher Forderungen
- Prüfung und Beratung zur Durchsetzbarkeit von Forderungen
- Inkasso für Unternehmen und Gewerbetreibende
Warum anwaltliches Inkasso?
Ein anwaltliches Mahnschreiben hat eine deutlich höhere Erfolgsquote als eine Standardmahnung. Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit können dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Wir prüfen Ihre Forderung und empfehlen die kosteneffizienteste Vorgehensweise.
Häufige Fragen zum Inkasso
Was kostet es, eine offene Forderung anwaltlich einzutreiben?
Die Anwaltskosten für das Inkasso trägt grundsätzlich der Schuldner — sofern er sich in Verzug befindet. Bei Unternehmen als Gläubiger ist dies der Regelfall. Wir prüfen Ihre Forderung und zeigen Ihnen, welche Kosten entstehen und wer sie trägt. In vielen Fällen entstehen Ihnen keine oder nur geringe Nettokosten.
Wie schnell kann ich einen Mahnbescheid beantragen?
Einen Mahnbescheid können wir innerhalb von 1–3 Werktagen beim zuständigen Mahngericht beantragen. Der Schuldner hat dann 2 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Legt er keinen Widerspruch ein, kann innerhalb von 6 Monaten ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden — der erste vollstreckbare Titel.
Meine Forderung verjährt bald — was tun?
Viele Forderungen verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB), zum Ende des Jahres. Kurz vor Verjährung reichen wir einen Mahnbescheid ein — das hemmt die Verjährung. Wichtig: Handeln Sie rechtzeitig, da die Bearbeitung Zeit braucht. Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich, wenn Ihnen Verjährungsfristen bewusst sind.
Was kann ich tun, wenn der Schuldner insolvent ist?
Bei einer Insolvenz des Schuldners müssen Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden — innerhalb der gesetzten Frist (meist 6–8 Wochen nach Insolvenzeröffnung). Wir prüfen Ihre Insolvenzforderung, erstellen die Anmeldung und vertreten Sie im Insolvenzverfahren, um die bestmögliche Quote zu erzielen.