Rechtsgebiete

Inkasso & Forderungsmanagement

Offene Forderungen belasten Ihr Unternehmen und Ihre Liquidität. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre berechtigten Ansprüche effektiv und rechtssicher durchzusetzen — außergerichtlich wie gerichtlich.

Unsere Leistungen im Forderungsmanagement

  • Außergerichtliche Forderungsdurchsetzung
  • Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid
  • Klage und gerichtliche Durchsetzung
  • Zwangsvollstreckung (Pfändung, Kontopfändung)
  • Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren
  • Titulierung verjährungsnaher Forderungen
  • Prüfung und Beratung zur Durchsetzbarkeit von Forderungen
  • Inkasso für Unternehmen und Gewerbetreibende

Warum anwaltliches Inkasso?

Ein anwaltliches Mahnschreiben hat eine deutlich höhere Erfolgsquote als eine Standardmahnung. Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit können dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. Wir prüfen Ihre Forderung und empfehlen die kosteneffizienteste Vorgehensweise.

Häufige Fragen zum Inkasso

Was kostet es, eine offene Forderung anwaltlich einzutreiben?

Die Anwaltskosten für das Inkasso trägt grundsätzlich der Schuldner — sofern er sich in Verzug befindet. Bei Unternehmen als Gläubiger ist dies der Regelfall. Wir prüfen Ihre Forderung und zeigen Ihnen, welche Kosten entstehen und wer sie trägt. In vielen Fällen entstehen Ihnen keine oder nur geringe Nettokosten.

Wie schnell kann ich einen Mahnbescheid beantragen?

Einen Mahnbescheid können wir innerhalb von 1–3 Werktagen beim zuständigen Mahngericht beantragen. Der Schuldner hat dann 2 Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Legt er keinen Widerspruch ein, kann innerhalb von 6 Monaten ein Vollstreckungsbescheid beantragt werden — der erste vollstreckbare Titel.

Meine Forderung verjährt bald — was tun?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB), gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Verjährung lässt sich hemmen durch: gerichtliches Mahnverfahren, Klageerhebung oder schriftliches Anerkenntnis des Schuldners. Wichtig: Handeln Sie rechtzeitig, da die Bearbeitung Zeit braucht. Wir prüfen die Verjährungslage und leiten rechtzeitig verjährungsunterbrechende Maßnahmen ein.

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Klara

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Guten Tag! Ich bin Klara, eine künstliche Intelligenz der Kanzlei Radtke, Heigener & Meier. Wie kann ich Ihnen helfen?

Klara ist ein KI-System (Art. 50 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/1689 „EU AI Act“) und gibt keine Rechtsberatung. Kostenangaben sind unverbindliche Schätzungen.