Strafrecht
Ein Strafverfahren ist eine ernste Angelegenheit. Wir stehen Ihnen als erfahrener Strafverteidiger zur Seite — kompetent, diskret und engagiert für Ihre Rechte.
Unsere Leistungen im Strafrecht
- Strafverteidigung in allen Strafverfahren
- Vertretung im Ermittlungsverfahren
- Akteneinsicht und Beweisauswertung
- Vertretung in der Hauptverhandlung
- Ordnungswidrigkeitenverfahren (Bußgeld, Fahrverbot)
- Berufung und Revision
- Strafbefehlsverfahren
- Bewährungsauflagen und Haftsachen
Durchsuchung oder Vorladung erhalten?
Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten oder eine Durchsuchung stattgefunden hat, sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt kontaktieren. Sie müssen als Beschuldigter keine Aussage machen. Rufen Sie uns sofort an — wir handeln schnell.
Häufige Fragen zum Strafrecht
Ich habe eine Vorladung als Beschuldigter erhalten — was tun?
Als Beschuldigter sind Sie nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen oder Aussagen zu machen. Schweigen ist Ihr gutes Recht und oft die klügste Entscheidung. Beauftragen Sie uns sofort — wir beantragen Akteneinsicht, prüfen die Verdachtslage und bereiten gemeinsam mit Ihnen die weitere Strategie vor.
Was passiert, wenn bei mir eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat?
Kooperieren Sie grundsätzlich, machen Sie aber keine Aussagen und unterschreiben Sie keine Protokolle ohne Anwalt. Notieren Sie Namen der Beamten und was beschlagnahmt wurde. Rufen Sie uns sofort an — wir prüfen den Durchsuchungsbeschluss auf Rechtmäßigkeit und leiten sofort Gegenmaßnahmen ein.
Was ist ein Strafbefehl und wie kann ich dagegen vorgehen?
Ein Strafbefehl ist eine vereinfachte Form der Verurteilung ohne Hauptverhandlung — meist bei Geldstrafen. Sie haben 2 Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Tun Sie das nicht, wird der Strafbefehl rechtskräftig und gilt als Vorstrafe. Wir prüfen, ob ein Einspruch sinnvoll ist und vertreten Sie in der anschließenden Verhandlung.
Welche Kosten entstehen für eine Strafverteidigung?
Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Umfang des Verfahrens. Bei Freispruch oder Einstellung trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese oft die Kosten — wir prüfen das gerne für Sie vorab.