Miet- und WEG-Recht
Ob Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer — wir vertreten Ihre Interessen im Mietrecht und WEG-Recht kompetent und durchsetzungsstark.
Unsere Leistungen im Miet- und WEG-Recht
- Mietvertragsprüfung und -gestaltung
- Kündigung (ordentlich, außerordentlich, fristlos)
- Betriebskostenabrechnungen prüfen
- Mietminderung bei Mängeln
- Räumungsklagen und Vollstreckung
- WEG-Recht: Eigentümerversammlungen und Beschlüsse
- WEG: Anfechtung von Beschlüssen
- Hausordnung und Nutzungsregelungen
Mietmängel und Mietminderung
Bei erheblichen Mängeln haben Mieter das Recht auf Mietminderung. Die richtige Vorgehensweise ist entscheidend: Mängelanzeige, Fristsetzung, Minderungsberechnung. Wir beraten Sie, welche Minderungsquote angemessen ist und wie Sie Ihre Ansprüche sichern.
Häufige Fragen zum Miet- und WEG-Recht
Kann der Vermieter mir einfach kündigen und was sind meine Rechte?
Eine Kündigung durch den Vermieter erfordert einen gesetzlich anerkannten Grund: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung (z. B. Mietrückstand) oder wirtschaftliche Verwertung. Kündigungsfristen betragen je nach Mietdauer 3–9 Monate. Eine formell fehlerhafte oder unbegründete Kündigung ist unwirksam. Wir prüfen die Kündigung und vertreten Sie.
Wann darf ich die Miete mindern und um wie viel?
Bei erheblichen Wohnungsmängeln (Schimmel, Heizungsausfall, undichte Fenster) haben Mieter das Recht auf Mietminderung. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung — typische Minderungsquoten liegen zwischen 5 % und 30 %. Wichtig: Mängel schriftlich anzeigen, Frist zur Behebung setzen. Wir berechnen den richtigen Minderungsbetrag.
Was kann ich gegen eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung tun?
Vermieter müssen die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums übermitteln. Sie haben das Recht auf Belegeinsicht. Häufige Fehler: falsche Umlage, nicht umlagefähige Positionen, fehlerhafte Verteilerschlüssel. Wir prüfen die Abrechnung und fordern ggf. Nachbesserung oder Rückzahlung.
Was bedeutet WEG-Recht und wann brauche ich einen Anwalt?
Das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) regelt das Zusammenleben in Eigentümergemeinschaften. Streit über Beschlüsse, die Jahresabrechnung, Baumaßnahmen oder Sondernutzungsrechte ist häufig. Beschlussanfechtungsklagen müssen binnen 1 Monat nach der Eigentümerversammlung eingereicht werden. Wir vertreten Eigentümer und Verwaltungen.