Miet- und WEG-Recht
Ob Mieter, Vermieter oder Wohnungseigentümer — wir vertreten Ihre Interessen im Mietrecht und WEG-Recht kompetent und durchsetzungsstark.
Unsere Leistungen im Miet- und WEG-Recht
- Mietvertragsprüfung und -gestaltung
- Kündigung (ordentlich, außerordentlich, fristlos)
- Betriebskostenabrechnungen prüfen
- Mietminderung bei Mängeln
- Räumungsklagen und Vollstreckung
- WEG-Recht: Eigentümerversammlungen und Beschlüsse
- WEG: Anfechtung von Beschlüssen
- Hausordnung und Nutzungsregelungen
Mietmängel und Mietminderung
Bei erheblichen Mängeln haben Mieter das Recht auf Mietminderung. Die richtige Vorgehensweise ist entscheidend: Mängelanzeige, Fristsetzung, Minderungsberechnung. Wir beraten Sie, welche Minderungsquote angemessen ist und wie Sie Ihre Ansprüche sichern.
Häufige Fragen zum Miet- und WEG-Recht
Kann der Vermieter mir einfach kündigen und was sind meine Rechte?
Eine Kündigung durch den Vermieter erfordert einen gesetzlich anerkannten Grund: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung (z. B. Mietrückstand) oder wirtschaftliche Verwertung. Kündigungsfristen betragen je nach Mietdauer 3–9 Monate. Eine formell fehlerhafte oder unbegründete Kündigung ist unwirksam. Wir prüfen die Kündigung und vertreten Sie.
Wann darf ich die Miete mindern und um wie viel?
Bei erheblichen Wohnungsmängeln (Schimmel, Heizungsausfall, undichte Fenster) haben Mieter das Recht auf Mietminderung. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung — typische Minderungsquoten liegen zwischen 5 % und 30 %. Wichtig: Mängel schriftlich anzeigen, Frist zur Behebung setzen. Wir berechnen den richtigen Minderungsbetrag.
Was kann ich gegen eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung tun?
Vermieter müssen die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums übermitteln. Sie haben das Recht auf Belegeinsicht. Häufige Fehler: falsche Umlage, nicht umlagefähige Positionen, fehlerhafte Verteilerschlüssel. Wir prüfen die Abrechnung und fordern ggf. Nachbesserung oder Rückzahlung.
Was bedeutet WEG-Recht und wann brauche ich einen Anwalt?
Das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) regelt das Zusammenleben in Eigentümergemeinschaften. Streit über Beschlüsse, die Jahresabrechnung, Baumaßnahmen oder Sondernutzungsrechte ist häufig. Beschlussanfechtungsklagen müssen binnen 1 Monat nach der Eigentümerversammlung eingereicht werden. Wir vertreten Eigentümer und Verwaltungen.
Ist eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete automatisch wirksam?
Nein. Eine Mieterhöhung muss formell korrekt sein: schriftlich, begründet (Mietspiegel, Gutachten oder 3 Vergleichswohnungen), Zustimmungsfrist 2 Monate. Die Kappungsgrenze von 20 % (oder 15 % in angespannten Gebieten) innerhalb von 3 Jahren ist zu beachten. Bei fehlerhafter Begründung ist die Mieterhöhung unwirksam. Wir prüfen das Schreiben Ihres Vermieters kostenlos.
Was darf in der Nebenkostenabrechnung berechnet werden?
Nur umlagefähige Betriebskosten gemäß BetrKV (z. B. Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherungen). Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen. Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen — sonst ist eine Nachforderung des Vermieters ausgeschlossen. Wir überprüfen Ihre Abrechnung auf Fehler.
Was sind meine Rechte wenn der Vermieter Eigenbedarfskündigung geltend macht?
Eigenbedarfskündigung erfordert einen ernsthaften, konkreten Bedarf (Vermieter oder nahe Familienangehörige). Soziale Härtegründe (hohes Alter, Krankheit, lange Mietdauer) können eine Kündigung trotz berechtigen Eigenbedarfs ausschließen. Wir prüfen die Berechtigung und vertreten Sie vor dem Amtsgericht — häufig mit dem Ziel einer Einigung auf Umzugskostenerstattung.
Muss ich als Mieter Schönheitsreparaturen durchführen?
Nur wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag vorliegt. Viele Standardformulierungen (starre Fristen, zu weitgehende Verpflichtungen) sind jedoch unwirksam — dann ist der Vermieter zuständig. Wir prüfen Ihren Mietvertrag und vertreten Sie, wenn der Vermieter unberechtigte Ansprüche nach dem Auszug geltend macht.