Miet- & WEG-Recht
Kündigung, Mietminderung, Betriebskosten und Eigentümerversammlung — für Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer.
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Eine Kündigung durch den Vermieter erfordert einen gesetzlich anerkannten Grund: Eigenbedarf, erhebliche Pflichtverletzung (z. B. Mietrückstand) oder wirtschaftliche Verwertung. Kündigungsfristen betragen je nach Mietdauer 3–9 Monate. Eine formell fehlerhafte oder unbegründete Kündigung ist unwirksam. Wir prüfen die Kündigung und vertreten Sie.
Kündigungsfrist für Wohnraum berechnenBei erheblichen Wohnungsmängeln (Schimmel, Heizungsausfall, undichte Fenster) haben Mieter das Recht auf Mietminderung. Die Höhe richtet sich nach der Beeinträchtigung — typische Minderungsquoten liegen zwischen 5 % und 30 %, eine feste Prozenttabelle gibt es aber nicht, es entscheidet der Einzelfall. Wichtig: Mängel schriftlich anzeigen, Frist zur Behebung setzen. Wir berechnen den richtigen Minderungsbetrag.
Vermieter müssen die Betriebskostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums übermitteln. Sie haben das Recht auf Belegeinsicht. Häufige Fehler: falsche Umlage, nicht umlagefähige Positionen, fehlerhafte Verteilerschlüssel. Wir prüfen die Abrechnung und fordern ggf. Nachbesserung oder Rückzahlung.
Das WEG (Wohnungseigentumsgesetz) regelt das Zusammenleben in Eigentümergemeinschaften. Streit über Beschlüsse, die Jahresabrechnung, Baumaßnahmen oder Sondernutzungsrechte ist häufig. Beschlussanfechtungsklagen müssen binnen 1 Monat nach der Eigentümerversammlung eingereicht werden. Wir vertreten Eigentümer und Verwaltungen.
Nein. Eine Mieterhöhung muss formell korrekt sein: schriftlich, begründet (Mietspiegel, Gutachten oder 3 Vergleichswohnungen), Zustimmungsfrist 2 Monate. Die Kappungsgrenze von 20 % (oder 15 % in angespannten Gebieten) innerhalb von 3 Jahren ist zu beachten. Bei fehlerhafter Begründung ist die Mieterhöhung unwirksam. Wir prüfen das Schreiben Ihres Vermieters.
Nur umlagefähige Betriebskosten gemäß BetrKV (z. B. Heizung, Wasser, Müll, Hausmeister, Versicherungen). Nicht umlagefähig: Verwaltungskosten, Instandhaltung, Reparaturen. Die Abrechnung muss spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen — sonst ist eine Nachforderung des Vermieters ausgeschlossen. Wir überprüfen Ihre Abrechnung auf Fehler.
Eigenbedarfskündigung erfordert einen ernsthaften, konkreten Bedarf (Vermieter oder nahe Familienangehörige), den der Vermieter als berechtigtes Interesse konkret darlegen muss (§ 573 BGB). Liegt beim Mieter eine soziale Härte vor (hohes Alter, Krankheit, lange Mietdauer), macht das die Kündigung nicht unwirksam — der Mieter kann ihr aber widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen (§ 574 BGB). Wir prüfen die Berechtigung und vertreten Sie vor dem Amtsgericht — häufig mit dem Ziel einer Einigung auf Umzugskostenerstattung.
Nur wenn eine wirksame Klausel im Mietvertrag vorliegt. Viele Standardformulierungen (starre Fristen, zu weitgehende Verpflichtungen) sind jedoch unwirksam — dann ist der Vermieter zuständig. Wir prüfen Ihren Mietvertrag und vertreten Sie, wenn der Vermieter unberechtigte Ansprüche nach dem Auszug geltend macht.
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Zum Rechtsgebiet Miet- & WEG-RechtAllgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und wie die genannten Regeln für Sie gelten, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.