Arbeitsrecht
Bei einer Kündigung oder einem arbeitsrechtlichen Konflikt zählt jeder Tag. Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Rendsburg kompetent und setzen Ihre Rechte konsequent durch.
Unsere Leistungen im Arbeitsrecht
- Kündigungsschutzklage (Prüfung und Durchsetzung)
- Abfindungsverhandlungen und Aufhebungsverträge
- Abmahnungen prüfen und anfechten
- Arbeitsverträge prüfen und gestalten
- Arbeitszeugnisse (Ausstellung und Berichtigung)
- Lohn- und Gehaltsansprüche durchsetzen
- Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung
- Elternzeit, Mutterschutz und Diskriminierungsschutz
Kündigung erhalten — was tun?
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage einzureichen. Kontaktieren Sie uns sofort — wir prüfen die Kündigung auf Rechtmäßigkeit und beraten Sie über Ihre Optionen.
Häufige Fragen zum Arbeitsrecht
Was muss ich nach einer Kündigung sofort tun?
Sie haben nur 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang der schriftlichen Kündigung. Kontaktieren Sie uns sofort — wir prüfen die Rechtmäßigkeit und beraten Sie über Ihre Optionen.
Welche Abfindung steht mir bei einer Kündigung zu?
Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es nur in bestimmten Fällen (z. B. bei betriebsbedingter Kündigung mit Klageverzicht). Die Höhe ist Verhandlungssache — üblich ist 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Wir verhandeln für Sie das bestmögliche Ergebnis.
Muss ich eine Abmahnung unterschreiben oder akzeptieren?
Nein. Sie müssen eine Abmahnung nicht unterschreiben. Wir empfehlen, innerhalb weniger Tage schriftlich Widerspruch zu erheben, wenn die Abmahnung ungerechtfertigt ist. Andernfalls kann sie Grundlage für eine spätere Kündigung werden.
Was ist ein Aufhebungsvertrag und welche Risiken hat er?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Das Hauptrisiko: Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen. Lassen Sie den Vertrag vor Unterzeichnung anwaltlich prüfen — das ist meist kostenlos über eine Rechtsschutzversicherung.
Bin ich verpflichtet, Überstunden zu leisten?
Nur wenn der Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung es ausdrücklich vorsieht — und selbst dann nur in zumutbarem Rahmen. Angeordnete Überstunden müssen vergütet oder durch Freizeit ausgeglichen werden. Wir prüfen Ihren Vertrag und setzen Ihre Vergütungsansprüche durch.
Was ist ein Aufhebungsvertrag und sollte ich ihn unterschreiben?
Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich — oft mit sofortiger Wirkung. Unterschreiben Sie nie sofort! Folgen: Keine Kündigungsschutzklage möglich, häufig Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (12 Wochen). Wir verhandeln für Sie eine Abfindung und prüfen alle Konsequenzen, bevor Sie unterschreiben.
Habe ich Anspruch auf Urlaubsabgeltung wenn ich gekündigt wurde?
Ja. Wenn Sie bis zum Ausscheiden noch offene Urlaubstage haben und diese nicht mehr nehmen können, sind sie in Geld abzugelten. Urlaubsansprüche verjähren in der Regel zum 31. März des Folgejahres — aber nur wenn der Arbeitgeber Sie rechtzeitig zur Inanspruchnahme aufgefordert hat. Wir prüfen Ihren konkreten Anspruch.
Was passiert mit meinen Rechten wenn mein Arbeitgeber insolvent wird?
Offene Lohnforderungen der letzten 3 Monate sichert das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Darüber hinaus sind Sie Insolvenzgläubiger. Wir melden Ihre Forderungen zur Insolvenztabelle an und prüfen, ob ein Betriebsübergang (§ 613a BGB) auf einen Erwerber stattfindet.