Erbrecht
Vorsorge im Erbrecht sichert Ihren Nachlass und schützt Ihre Angehörigen. Wir beraten Sie bei der Testamentsgestaltung und vertreten Sie in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Leistungen im Erbrecht
- Testamentserstellung und -beratung
- Erbverträge und vorweggenommene Erbfolge
- Pflichtteilsansprüche geltend machen und abwehren
- Erbauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft
- Erbschein beantragen
- Nachlassverwaltung und -abwicklung
- Anfechtung von Testamenten
- Schenkungsrückforderung
Testament und Erbvertrag — der Unterschied
Ein Testament können Sie jederzeit einseitig widerrufen oder ändern. Ein Erbvertrag hingegen ist bindend und erfordert eine notarielle Beurkundung. Als Rechtsanwalt und Notar können wir beide Instrumente für Sie erstellen und beurkunden.
Häufige Fragen zum Erbrecht
Muss ich ein Erbe annehmen und was passiert, wenn ich es ausschlage?
Nein, Sie können ein Erbe ausschlagen — zum Beispiel, wenn der Nachlass mehr Schulden als Vermögen enthält. Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen (bei Auslandserbschaft 6 Monate) ab Kenntnis des Erbfalls. Wir beraten Sie, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist.
Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht nahen Angehörigen (Kinder, Ehegatte, ggf. Eltern) zu, die im Testament übergangen wurden. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben — kein Anteil am Nachlass selbst.
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Ein Testament können Sie jederzeit einseitig ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag ist bindend und erfordert eine notarielle Beurkundung. Er eignet sich besonders für Vereinbarungen zwischen Eheleuten oder Geschäftspartnern. Als Notar kann Herr Meier beides für Sie erstellen.
Wie kann ich ein Testament anfechten?
Ein Testament kann wegen Irrtums, Drohung, Täuschung oder Testierunfähigkeit angefochten werden. Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes beim Nachlassgericht erklärt werden. Wir prüfen, ob und wie eine Anfechtung Erfolg hat.