Rechtsgebiete

Erbrecht

Vorsorge im Erbrecht sichert Ihren Nachlass und schützt Ihre Angehörigen. Wir beraten Sie bei der Testamentsgestaltung und vertreten Sie in erbrechtlichen Auseinandersetzungen.

Unsere Leistungen im Erbrecht

  • Testamentserstellung und -beratung
  • Erbverträge und vorweggenommene Erbfolge
  • Pflichtteilsansprüche geltend machen und abwehren
  • Erbauseinandersetzung in der Erbengemeinschaft
  • Erbschein beantragen
  • Nachlassverwaltung und -abwicklung
  • Anfechtung von Testamenten
  • Schenkungsrückforderung

Testament und Erbvertrag — der Unterschied

Ein Testament können Sie jederzeit einseitig widerrufen oder ändern. Ein Erbvertrag hingegen ist bindend und erfordert eine notarielle Beurkundung. Als Rechtsanwalt und Notar können wir beide Instrumente für Sie erstellen und beurkunden.

Häufige Fragen zum Erbrecht

Muss ich ein Erbe annehmen und was passiert, wenn ich es ausschlage?

Nein, Sie können ein Erbe ausschlagen — zum Beispiel, wenn der Nachlass mehr Schulden als Vermögen enthält. Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen (bei Auslandserbschaft 6 Monate) ab Kenntnis des Erbfalls. Wir beraten Sie, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist.

Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und steht nahen Angehörigen (Kinder, Ehegatte, ggf. Eltern) zu, die im Testament übergangen wurden. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch gegen die Erben — kein Anteil am Nachlass selbst.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Ein Testament können Sie jederzeit einseitig ändern oder widerrufen. Ein Erbvertrag ist bindend und erfordert eine notarielle Beurkundung. Er eignet sich besonders für Vereinbarungen zwischen Eheleuten oder Geschäftspartnern. Als Notar kann Herr Meier beides für Sie erstellen.

Wie kann ich ein Testament anfechten?

Ein Testament kann wegen Irrtums, Drohung, Täuschung oder Testierunfähigkeit angefochten werden. Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes beim Nachlassgericht erklärt werden. Wir prüfen, ob und wie eine Anfechtung Erfolg hat.

Was ist ein Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflichtteil steht nahen Verwandten (Kinder, Eltern) und dem Ehegatten zu, die durch Testament enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein reiner Geldanspruch gegen den Erben. Die Pflichtteilsforderung verjährt in 3 Jahren ab Kenntnis des Erbfalls. Wir berechnen und setzen Ihren Pflichtteil durch.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Ein Testament kann jederzeit einseitig widerrufen werden. Ein Erbvertrag (notariell beurkundet) bindet beide Seiten und schützt den Begünstigten vor späteren Änderungen — ideal für Ehepaare oder bei Unternehmensübergaben. Notar Meier berät Sie, welche Form für Ihre Situation die richtige ist.

Wie läuft eine Erbauseinandersetzung bei mehreren Erben ab?

Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft und müssen einstimmig über den Nachlass entscheiden — was oft zu Konflikten führt. Wir begleiten Erbauseinandersetzungen durch Verhandlungen, Teilungsvereinbarungen oder Klage auf Erbauseinandersetzung. Unser Ziel: faire, schnelle Lösung ohne langwierige Gerichtsverfahren.

Brauche ich einen Erbschein und wie beantrage ich ihn?

Einen Erbschein benötigen Sie vor allem beim Grundbuchamt (Immobilien) und bei Banken. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann das Nachlassgericht oft direkt auf Basis des Testaments abwickeln — ohne Erbschein. Wir prüfen, ob ein Erbschein nötig ist und begleiten das Verfahren beim Nachlassgericht.

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