Rechtsgebiete

Verkehrsrecht

Nach einem Verkehrsunfall oder bei einem Bußgeldbescheid stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte in Rendsburg zur Seite. Wir kämpfen für Ihre Rechte gegenüber Versicherungen, Behörden und vor Gericht.

Unsere Leistungen im Verkehrsrecht

  • Schadensregulierung nach Verkehrsunfall (Fahrzeugschaden, Mietwagen, Schmerzensgeld)
  • Bußgeldbescheide (Tempoüberschreitung, Rotlichtverstöße, Handynutzung)
  • Fahrverbote und Führerscheinentzug abwehren
  • Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs)
  • Auseinandersetzungen mit Kfz-Haftpflichtversicherungen
  • Totalschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall
  • Personenschäden: Verletzungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall

Unfall — was jetzt?

Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie umgehend rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen: Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld, Mietwagen, Verdienstausfall und mehr. Die anwaltliche Beratung wird in vielen Fällen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet.

Häufige Fragen zum Verkehrsrecht

Wer zahlt meine Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall?

Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihre anwaltlichen Kosten. Das gilt auch für die Erstberatung. Rufen Sie uns an — in den meisten Fällen entstehen Ihnen keine Kosten.

Was tun nach einem Verkehrsunfall?

Unfallstelle sichern, Polizei rufen (bei Personenschaden oder strittiger Schuldfrage Pflicht), Fotos machen, Kontaktdaten der Unfallbeteiligten und Zeugen notieren, eigene Versicherung informieren, vor Erklärungen zur Schuldfrage anwaltlichen Rat einholen.

Droht mir ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?

Ab bestimmten Grenzwerten (z. B. 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts) ist ein Fahrverbot gesetzlich vorgesehen. Wir prüfen den Bußgeldbescheid auf Fehler, beantragen Akteneinsicht und können in vielen Fällen das Fahrverbot abwehren oder in eine erhöhte Geldbuße umwandeln.

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Klara

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Guten Tag! Ich bin Klara, eine künstliche Intelligenz der Kanzlei Radtke, Heigener & Meier. Wie kann ich Ihnen helfen?

Klara ist ein KI-System (Art. 50 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/1689 „EU AI Act“) und gibt keine Rechtsberatung. Kostenangaben sind unverbindliche Schätzungen.