Verkehrsrecht
Nach einem Verkehrsunfall oder bei einem Bußgeldbescheid stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte in Rendsburg zur Seite. Wir kämpfen für Ihre Rechte gegenüber Versicherungen, Behörden und vor Gericht.
Unsere Leistungen im Verkehrsrecht
- Schadensregulierung nach Verkehrsunfall (Fahrzeugschaden, Mietwagen, Schmerzensgeld)
- Bußgeldbescheide (Tempoüberschreitung, Rotlichtverstöße, Handynutzung)
- Fahrverbote und Führerscheinentzug abwehren
- Verkehrsstrafrecht (Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs)
- Auseinandersetzungen mit Kfz-Haftpflichtversicherungen
- Totalschaden, Wertminderung, Nutzungsausfall
- Personenschäden: Verletzungen, Schmerzensgeld, Verdienstausfall
Unfall — was jetzt?
Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie umgehend rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Wir prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen: Fahrzeugschaden, Schmerzensgeld, Mietwagen, Verdienstausfall und mehr. Die anwaltliche Beratung wird in vielen Fällen von der gegnerischen Haftpflichtversicherung erstattet.
Häufige Fragen zum Verkehrsrecht
Wer zahlt meine Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall?
Wenn Sie nicht schuld am Unfall sind, trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihre anwaltlichen Kosten. Das gilt auch für die Erstberatung. Rufen Sie uns an — in den meisten Fällen entstehen Ihnen keine Kosten.
Droht mir ein Fahrverbot bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung?
Ab bestimmten Grenzwerten (z. B. 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts) ist ein Fahrverbot gesetzlich vorgesehen. Wir prüfen den Bußgeldbescheid auf Fehler, beantragen Akteneinsicht und können in vielen Fällen das Fahrverbot abwehren oder in eine erhöhte Geldbuße umwandeln.
Wie lange habe ich nach einem Unfall Zeit, Ansprüche geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche nach einem Unfall beträgt grundsätzlich 3 Jahre (ab Jahresende des Unfalljahres). Dennoch empfehlen wir, uns sofort zu kontaktieren — Beweise verschwinden und Fristen für Unfallmeldungen können kürzer sein.
Was kann ich tun, wenn die Versicherung meinen Schaden zu niedrig bewertet?
Versicherungen arbeiten häufig mit eigenen Gutachtern, die den Schaden zu Ihren Ungunsten bewerten. Wir lassen ein unabhängiges Sachverständigengutachten erstellen und setzen die vollen Ansprüche (Reparatur, Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall) für Sie durch.
Was passiert wenn ich eine Unfallflucht begehe?
Unfallflucht (§ 142 StGB) ist eine Straftat — keine Ordnungswidrigkeit. Es drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, Fahrverbot oder Führerscheinentzug sowie Schadenersatzpflicht ohne Versicherungsschutz. Wichtig: Freiwilliges Nachgeben innerhalb 24 Stunden kann die Strafe erheblich mildern. Kontaktieren Sie uns sofort.
Wie hoch ist das Bußgeld für Alkohol am Steuer?
Bei 0,5–1,09 Promille (Erstverstöße): 500 € Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg. Ab 1,6 Promille oder Fahrauffälligkeiten: Straftat, MPU-Pflicht, möglicher dauerhafter Führerscheinentzug. Wir prüfen das Ergebnis der Blutprobe, die Messprotokoll-Ordnungsmäßigkeit und alle Verfahrensfehler.
Darf die Versicherung Totalschaden erklären und was sind meine Rechte?
Ja, aber die Versicherung muss den tatsächlichen Wiederbeschaffungswert ersetzen, nicht den Restwert des beschädigten Fahrzeugs. Sie dürfen das Fahrzeug oft behalten (Differenz: Wiederbeschaffungswert minus Restwert). Wir prüfen das Gutachten und setzen den korrekten Schadensersatz durch — inklusive Nutzungsausfall, Mietwagen und Wertminderung.
Kann ich ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln lassen?
Nicht direkt, aber wir prüfen, ob der Bußgeldbescheid angreifbar ist (Messfehler, Aufstellungsort des Blitzers, Verjährung, Gehörsverletzung). In vielen Fällen gelingt die vollständige Einstellung oder zumindest eine erhebliche Reduzierung. Außerdem kann in Einzelfällen eine Verschiebung des Fahrverbots auf einen günstigeren Zeitraum erwirkt werden.