Baurecht
Baumängel, Abnahme und Bauzeit — im Baurecht entscheidet die schriftliche Rüge zur richtigen Zeit über Ihre Ansprüche.
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Ein Baumangel liegt vor, wenn das Bauwerk nicht die vertraglich vereinbarte oder die allgemein anerkannte Beschaffenheit aufweist (z. B. Risse, Feuchtigkeitsschäden, fehlende Wärmedämmung). Verantwortlich ist der ausführende Unternehmer. Wichtig: Mängel bei Abnahme rügen — oder sie gelten als akzeptiert.
Nach BGB § 634a: 5 Jahre für Bauwerke ab Abnahme. Nach VOB/B: 4 Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel dem Unternehmer schriftlich anzeigen und eine angemessene Nacherfüllungsfrist setzen. Danach haben Sie das Recht auf Selbstvornahme, Minderung oder Schadensersatz. Wir sichern Ihre Gewährleistungsansprüche.
Frist berechnenJa. Beim VOB-Vertrag darf der Auftraggeber das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten als Sicherheit einbehalten. Beim BGB-Werkvertrag kann ein angemessenes Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. Wir berechnen den richtigen Einbehalt, damit Sie nicht zu viel zahlen und rechtssicher vorgehen.
Bei Insolvenz des Bauunternehmers sichern Sie sofort die Baustelle, dokumentieren Sie den Bauzustand und beauftragen Sie einen Sachverständigen. Forderungen müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ggf. können Sie auf Bürgschaften oder Sicherheitseinbehalte zurückgreifen. Wir handeln schnell, um Ihren Schaden zu begrenzen.
Die Abnahme ist der rechtlich entscheidende Moment: Sie bestätigt die vertragsgemäße Fertigstellung, beginnt die Gewährleistungsfrist (bei Bauwerken 5 Jahre nach § 634a BGB, verkürzt auf 4 Jahre, wenn die VOB/B wirksam vereinbart ist), verschiebt die Beweislast (danach muss der Auftraggeber Mängel beweisen) und fällt die Schlussrechnung fällig. Nie ohne schriftliche Mängelliste abnehmen!
Bei unberechtigter Leistungsverweigerung haben Sie mehrere Optionen: Fristsetzung mit Kündigungsandrohung, Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund, Fertigstellung durch Drittunternehmen auf Kosten des Ursprungsauftragnehmers. Sichern Sie Beweise (Fotos, Schriftverkehr) und kontaktieren Sie uns sofort — Fristen sind entscheidend.
Bei Verzögerungen durch den Auftragnehmer können Sie Schadensersatz für Mehrkosten (Miete, Lagerung, etc.) und Vertragsstrafe (wenn vereinbart) geltend machen. Wichtig: Verzögerungen sofort schriftlich rügen. Wir prüfen den Bauvertrag, berechnen den Schaden und führen Ihre Ansprüche durch.
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Was wir im Baurecht für Sie tun
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Zum Rechtsgebiet BaurechtAllgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob und wie die genannten Regeln für Sie gelten, hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab.