Rechtsgebiete

Baurecht

Bausachen erfordern spezialisiertes Wissen und schnelles Handeln. Wir vertreten Bauherren, Handwerker und Bauunternehmen in allen baurechtlichen Auseinandersetzungen.

Unsere Leistungen im Baurecht

  • Baumängel geltend machen und abwehren
  • Werkvertragsrecht (BGB und VOB)
  • Architekten- und Ingenieurrecht
  • Bauverzögerungen und Vertragsstrafen
  • Abnahme und Gewährleistungsansprüche
  • Bauträgerverträge prüfen und gestalten
  • Sicherheiten (Bürgschaften, Einbehalte)
  • Bauseitige Insolvenz und Forderungssicherung

Baumängel — schnell handeln

Bei Baumängeln ist rasches Handeln entscheidend: Dokumentieren Sie Mängel sorgfältig, setzen Sie Fristen korrekt und fordern Sie Nachbesserung schriftlich. Wir unterstützen Sie dabei, Gewährleistungsansprüche wirksam durchzusetzen.

Häufige Fragen zum Baurecht

Was ist ein Baumangel und wer ist verantwortlich?

Ein Baumangel liegt vor, wenn das Bauwerk nicht die vertraglich vereinbarte oder die allgemein anerkannte Beschaffenheit aufweist (z. B. Risse, Feuchtigkeitsschäden, fehlende Wärmedämmung). Verantwortlich ist der ausführende Unternehmer. Wichtig: Mängel bei Abnahme rügen — oder sie gelten als akzeptiert.

Wie lange gilt die Gewährleistung beim Hausbau?

Nach BGB § 634a: 5 Jahre für Bauwerke ab Abnahme. Nach VOB/B: 4 Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel dem Unternehmer schriftlich anzeigen und eine angemessene Nacherfüllungsfrist setzen. Danach haben Sie das Recht auf Selbstvornahme, Minderung oder Schadensersatz. Wir sichern Ihre Gewährleistungsansprüche.

Darf der Bauherr Zahlungen zurückhalten, wenn Mängel vorliegen?

Ja. Beim VOB-Vertrag darf der Auftraggeber das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten als Sicherheit einbehalten. Beim BGB-Werkvertrag kann ein angemessenes Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. Wir berechnen den richtigen Einbehalt, damit Sie nicht zu viel zahlen und rechtssicher vorgehen.

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Klara

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Klara ist ein KI-System (Art. 50 Abs. 1 Verordnung (EU) 2024/1689 „EU AI Act“) und gibt keine Rechtsberatung. Kostenangaben sind unverbindliche Schätzungen.