Baurecht
Bausachen erfordern spezialisiertes Wissen und schnelles Handeln. Wir vertreten Bauherren, Handwerker und Bauunternehmen in allen baurechtlichen Auseinandersetzungen.
Unsere Leistungen im Baurecht
- Baumängel geltend machen und abwehren
- Werkvertragsrecht (BGB und VOB)
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Bauverzögerungen und Vertragsstrafen
- Abnahme und Gewährleistungsansprüche
- Bauträgerverträge prüfen und gestalten
- Sicherheiten (Bürgschaften, Einbehalte)
- Bauseitige Insolvenz und Forderungssicherung
Baumängel — schnell handeln
Bei Baumängeln ist rasches Handeln entscheidend: Dokumentieren Sie Mängel sorgfältig, setzen Sie Fristen korrekt und fordern Sie Nachbesserung schriftlich. Wir unterstützen Sie dabei, Gewährleistungsansprüche wirksam durchzusetzen.
Häufige Fragen zum Baurecht
Was ist ein Baumangel und wer ist verantwortlich?
Ein Baumangel liegt vor, wenn das Bauwerk nicht die vertraglich vereinbarte oder die allgemein anerkannte Beschaffenheit aufweist (z. B. Risse, Feuchtigkeitsschäden, fehlende Wärmedämmung). Verantwortlich ist der ausführende Unternehmer. Wichtig: Mängel bei Abnahme rügen — oder sie gelten als akzeptiert.
Wie lange gilt die Gewährleistungsfrist im Baurecht?
Bei BGB-Werkverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab Abnahme. Bei VOB-Verträgen sind es oft nur 4 Jahre. Die Frist beginnt mit der förmlichen Abnahme des Bauwerks. Treten Mängel auf, sollten Sie diese sofort schriftlich rügen und Nachbesserung verlangen.
Darf der Bauherr Zahlungen zurückhalten, wenn Mängel vorliegen?
Ja. Beim VOB-Vertrag darf der Auftraggeber das Doppelte der Mängelbeseitigungskosten als Sicherheit einbehalten. Beim BGB-Werkvertrag kann ein angemessenes Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden. Wir berechnen den richtigen Einbehalt, damit Sie nicht zu viel zahlen und rechtssicher vorgehen.
Was kann ich tun, wenn der Bauunternehmer insolvent ist?
Bei Insolvenz des Bauunternehmers sichern Sie sofort die Baustelle, dokumentieren Sie den Bauzustand und beauftragen Sie einen Sachverständigen. Forderungen müssen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden. Ggf. können Sie auf Bürgschaften oder Sicherheitseinbehalte zurückgreifen. Wir handeln schnell, um Ihren Schaden zu begrenzen.
Was ist eine Bauabnahme und warum ist sie so wichtig?
Die Abnahme ist der rechtlich entscheidende Moment: Sie bestätigt die vertragsgemäße Fertigstellung, beginnt die Gewährleistungsfrist (in der Regel 5 Jahre nach VOB/B, 4 Jahre nach BGB), verschiebt die Beweislast (danach muss der Auftraggeber Mängel beweisen) und fällt die Schlussrechnung fällig. Nie ohne schriftliche Mängelliste abnehmen!
Wie lange gilt die Gewährleistung beim Hausbau?
Nach BGB § 634a: 5 Jahre für Bauwerke ab Abnahme. Nach VOB/B: 4 Jahre. Innerhalb dieser Frist müssen Sie Mängel dem Unternehmer schriftlich anzeigen und eine angemessene Nacherfüllungsfrist setzen. Danach haben Sie das Recht auf Selbstvornahme, Minderung oder Schadensersatz. Wir sichern Ihre Gewährleistungsansprüche.
Was kann ich tun wenn das Bauunternehmen die Baustelle verlässt?
Bei unberechtigter Leistungsverweigerung haben Sie mehrere Optionen: Fristsetzung mit Kündigungsandrohung, Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund, Fertigstellung durch Drittunternehmen auf Kosten des Ursprungsauftragnehmers. Sichern Sie Beweise (Fotos, Schriftverkehr) und kontaktieren Sie uns sofort — Fristen sind entscheidend.
Wann kann ich Bauzeitverzögerungen geltend machen?
Bei Verzögerungen durch den Auftragnehmer können Sie Schadensersatz für Mehrkosten (Miete, Lagerung, etc.) und Vertragsstrafe (wenn vereinbart) geltend machen. Wichtig: Verzögerungen sofort schriftlich rügen. Wir prüfen den Bauvertrag, berechnen den Schaden und führen Ihre Ansprüche durch.