Notarkostenrechner
Notar- und Grundbuchkosten richten sich gesetzlich nach dem Geschäftswert (§ 34 GNotKG). Wählen Sie aus, was beurkundet werden soll, und geben Sie den Wert ein, um eine erste Einschätzung der Kosten zu erhalten.
Der vereinbarte Kaufpreis laut Kaufvertrag.
Unverbindliche Schätzung auf Basis der gesetzlichen Gebühren (§ 34 GNotKG, Standardsätze aus dem Kostenverzeichnis). Nicht enthalten: Grunderwerbsteuer, Maklerkosten, individuelle Zusatzleistungen. Bei Testament, Erbvertrag und Ehevertrag hängt der genaue Geschäftswert von Ihren persönlichen Verhältnissen ab — hierzu beraten wir Sie gerne persönlich. Keine Rechtsberatung, keine verbindliche Kostenauskunft.