Wichtige Links für Immobilienkäufer und -verkäufer
Bodenrichtwerte, Liegenschaftskarte, Bebauungspläne, Baulasten, Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Förderprogramme und mehr: eine geprüfte Zusammenstellung öffentlicher Stellen für Schleswig-Holstein, mit Schwerpunkt auf dem Raum Rendsburg und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.
Wert und Lage eines Grundstücks
Was ist ein Grundstück in der Lage üblicherweise wert, und wie ist es rechtlich und tatsächlich abgegrenzt? Diese Stellen geben eine erste, amtliche Orientierung.
- Käufer & VerkäuferGutachterausschüsse des Landes, im Digitalen Atlas Nord
Bodenrichtwerte Schleswig-Holstein (BORIS-SH)(öffnet in neuem Fenster)
Kartenportal mit den Bodenrichtwerten aller Gutachterausschüsse des Landes. Die Online-Einsicht ist kostenfrei. Ein Bodenrichtwert ist ein durchschnittlicher Lagewert für ein Gebiet und kein Gutachten für Ihr einzelnes Grundstück.
danord.gdi-sh.de
- Käufer & VerkäuferLand Schleswig-Holstein, Gutachterausschüsse
Bodenrichtwerte: Erklärung und Ansprechpartner(öffnet in neuem Fenster)
Erläutert, was Bodenrichtwerte sind und wie sie ermittelt werden (im Zwei-Jahres-Turnus), und führt zu den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse, die auch schriftliche Auskünfte geben.
schleswig-holstein.de
- Käufer & VerkäuferKreis Rendsburg-Eckernförde
Gutachterausschuss im Kreis Rendsburg-Eckernförde(öffnet in neuem Fenster)
Der zuständige Gutachterausschuss für unseren Raum: Informationen zu Bodenrichtwerten und Grundstücksmarktberichten sowie Kontakt zur Geschäftsstelle.
kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
- Käufer & VerkäuferLandesamt für Vermessung und Geoinformation, Digitaler Atlas Nord
Flurstücke Schleswig-Holstein (ALKIS)(öffnet in neuem Fenster)
Kartenübersicht über Flurstücke und Verwaltungsgrenzen im ganzen Land — nützlich, um Lage und Zuschnitt eines Grundstücks zu erkennen, bevor Sie einen amtlichen Auszug bestellen.
danord.gdi-sh.de
- Käufer & VerkäuferLandesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
Liegenschaftskataster: Auszüge und Liegenschaftskarte(öffnet in neuem Fenster)
Informationen zum Liegenschaftskataster (ALKIS) und dazu, wie Sie amtliche Auszüge und die Liegenschaftskarte erhalten.
schleswig-holstein.de
- Käufer & VerkäuferAmtsgericht Rendsburg
Grundbuchamt beim Amtsgericht Rendsburg(öffnet in neuem Fenster)
Informationen zum Grundbuch und zu Grundbuchauszügen. Einsicht erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 GBO). Im Kaufverfahren unterrichtet sich der Notar über den Grundbuchinhalt (§ 21 BeurkG) — Sie müssen den Auszug dafür nicht selbst besorgen.
schleswig-holstein.de
Bauen, Planen und öffentlich-rechtliche Belastungen
Was darf auf dem Grundstück gebaut werden, und gibt es Verpflichtungen, die nicht im Grundbuch stehen? Gerade beim Kauf lohnt sich ein Blick, bevor der Vertrag beurkundet wird.
- Käufer & VerkäuferLand Schleswig-Holstein
Bauleitpläne Schleswig-Holstein (Digitaler Atlas Nord)(öffnet in neuem Fenster)
Kartenviewer für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Städte und Gemeinden. Er zeigt, welche Nutzung und Bebauung für ein Gebiet vorgesehen ist.
danord.gdi-sh.de
- KäuferLand Schleswig-Holstein
BOB-SH: Bauleitplanung in Aufstellung(öffnet in neuem Fenster)
Landesweite Beteiligungsplattform für Bauleitplanverfahren, die gerade laufen. Wer wissen will, ob sich in der Nachbarschaft planungsrechtlich etwas ändert, findet hier die aktuellen Verfahren.
bob-sh.de
- Käufer & VerkäuferKreis Rendsburg-Eckernförde
Bauaufsicht und Denkmalschutz im Kreis(öffnet in neuem Fenster)
Untere Bauaufsicht: Bauanträge, Beratung und Terminreservierung. Die Zuständigkeitsübersichten zeigen, welche Stelle für welchen Ort und für welche Aufgabe zuständig ist — auch für Baulasten und Auskünfte.
kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
- KäuferKreis Rendsburg-Eckernförde
Einsicht in das Baulastenverzeichnis(öffnet in neuem Fenster)
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht. Sie stehen nicht im Grundbuch, sondern in einem eigenen Verzeichnis. Prüfen Sie in der Zuständigkeitsübersicht, welche Behörde für Ihr Grundstück zuständig ist.
kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
- Käufer & VerkäuferLandesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
Denkmalkarte Schleswig-Holstein(öffnet in neuem Fenster)
Interaktive Karte der eingetragenen Kulturdenkmale. Steht ein Gebäude in der Denkmalliste, wirkt sich das auf Umbau, Sanierung und Fördermöglichkeiten aus.
schleswig-holstein.de
- Käufer & VerkäuferBundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Infoportal(öffnet in neuem Fenster)
Das GModG ist die Nachfolgeregelung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), verkündet am 28. Juli 2026 und in wesentlichen Teilen seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Das Portal informiert über Inhalt und Verfahren, unter anderem zu Heizungen, Neubaustandard und Solarpflicht — wichtig für Käufer, die sanieren oder heizen wollen, und für Verkäufer älterer Gebäude.
gmodg.bund.de
- Käufer & VerkäuferBundesregierung
Gebäudemodernisierungsgesetz: Zusammenfassung der Bundesregierung(öffnet in neuem Fenster)
Kurzüberblick über die Neuregelungen, unter anderem zur Heizungswahl, zur Klimaneutralität der Brennstoffe ab 2045, zum Mieterschutz und zur Förderung.
bundesregierung.de
Wohnungseigentum und Erbbaurecht
Wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus auf einem Erbbaugrundstück kauft, erwirbt keine „normale“ Immobilie: Es gelten besondere Regeln und besondere Unterlagen. Diese Quellen erklären die Grundlagen; die Unterlagen im Einzelfall sollten vor dem Notartermin sorgfältig geprüft werden.
- Käufer & VerkäuferBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet
Wohnungseigentumsgesetz (WEG)(öffnet in neuem Fenster)
Der Gesetzestext zu Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum, zu den Rechten und Pflichten der Eigentümer, zur Eigentümerversammlung und zum Verwalter. Für jeden Miteigentumsanteil wird ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt; der Eintragung sind ein Aufteilungsplan und eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen (§ 7 WEG).
gesetze-im-internet.de
- Käufer & VerkäuferBundesministerium der Justiz
Wohnungseigentumsrecht: Informationen des Bundesjustizministeriums(öffnet in neuem Fenster)
Informationsseite des Ministeriums zum Wohnungseigentumsrecht und zur WEG-Reform.
bmjv.de
- Käufer & VerkäuferBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet
Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)(öffnet in neuem Fenster)
Beim Erbbaurecht gehört das Grundstück einem anderen; Sie erwerben das veräußerliche und vererbliche Recht, darauf ein Bauwerk zu haben (§ 1 ErbbauRG). Dafür wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt, das Erbbaugrundbuch (§ 14 ErbbauRG). Laufzeit, Erbbauzins und weitere Bedingungen ergeben sich aus dem Erbbaurechtsvertrag — lesen Sie ihn vor dem Kauf genau.
gesetze-im-internet.de
Wasser, Hochwasser und Starkregen
Küstennähe, Niederungen und Gewässer gehören zu Schleswig-Holstein. Die Gefahrenkarten zeigen, ob ein Grundstück von Überflutung betroffen sein kann.
- Käufer & VerkäuferLand Schleswig-Holstein
Hinweiskarten Starkregengefahren(öffnet in neuem Fenster)
Zeigen flächendeckend, wie sich außergewöhnliche und extreme Starkregenereignisse auswirken können — mit maximaler Wassertiefe, Fließrichtung und Fließgeschwindigkeit.
schleswig-holstein.de
- Käufer & VerkäuferLandesregierung Schleswig-Holstein
Hochwasser-Sturmflut-Information (HSI)(öffnet in neuem Fenster)
Aktuelle Warnlagen und Pegelstände sowie Hochwassergefahren- und -risikokarten und Starkregenkarten an einem Ort.
hsi-sh.de
- KäuferLand Schleswig-Holstein
Beratungsstelle Wassergefahren(öffnet in neuem Fenster)
Informationsangebot des Landes zu Wassergefahren und Vorsorge.
schleswig-holstein.de
Steuern und Formulare
Beim Immobilienkauf fällt Grunderwerbsteuer an, und nach dem Eigentumswechsel geht es um die Grundsteuer. Aktuelle Sätze und Formulare finden Sie bei den Finanzbehörden.
- KäuferSteuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein
Vordrucke zur Grunderwerbsteuer(öffnet in neuem Fenster)
Die amtlichen Vordrucke des Landes zur Grunderwerbsteuer. Die aktuelle Steuerhöhe und das Verfahren erfahren Sie bei der Steuerverwaltung; die Höhe kann sich ändern.
schleswig-holstein.de
- Käufer & VerkäuferFinanzamt Rendsburg
Finanzamt Rendsburg: Formulare(öffnet in neuem Fenster)
Formulare und Service Ihres zuständigen Finanzamts.
schleswig-holstein.de
- Käufer & VerkäuferFinanzministerium Schleswig-Holstein
Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein(öffnet in neuem Fenster)
Informationen zur neuen Grundsteuer im Land, zum Grundsteuerwert und zur Feststellungserklärung.
schleswig-holstein.de
Förderprogramme, Beratung und Zwangsversteigerung
Für Kauf, Bau und Sanierung gibt es Förderdarlehen und Zuschüsse von Land und Bund. Hier finden Sie die zentralen Anlaufstellen.
Hinweis zu Förderprogrammen
Programme, Konditionen und Zielgruppen ändern sich und sind an Bedingungen geknüpft, etwa an Einkommens- oder Effizienzanforderungen. Maßgeblich sind allein die Angaben der Förderinstitute. Wichtig für den Zeitplan: Die KfW rät auf ihrer Seite zum Immobilienkauf ausdrücklich: „Stellen Sie den Antrag auf Förderung, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.“ Klären Sie Fördermöglichkeiten deshalb möglichst vor dem Notartermin — nach der Beurkundung kann es dafür zu spät sein. Beratung erhalten Sie bei den Förderinstituten und bei Ihrer finanzierenden Bank.
- KäuferInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Förderbank des Landes
IB.SH: Förderprodukte für Privatpersonen(öffnet in neuem Fenster)
Überblick über die Förderprodukte der Landesförderbank für Privatpersonen, unter anderem zu Wohneigentum sowie Energie und Umwelt, mit Konditionenübersicht.
ib-sh.de
- KäuferInvestitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
IB.SH: Soziale Wohnraumförderung für Eigentumsmaßnahmen(öffnet in neuem Fenster)
Förderdarlehen des Landes für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Voraussetzungen, Zielgruppen und Konditionen ändern sich — maßgeblich sind die Angaben der IB.SH.
ib-sh.de
- KäuferKfW (Förderbank des Bundes)
KfW: Bestehende Immobilie kaufen mit staatlicher Förderung(öffnet in neuem Fenster)
Übersicht der KfW-Förderung beim Kauf einer Bestandsimmobilie, darunter das Wohneigentumsprogramm und „Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb“, sowie Programme für Sanierung, Barrierereduzierung und Einbruchschutz.
kfw.de
- KäuferKfW (Förderbank des Bundes)
KfW: Wohneigentum für Familien – Neubau(öffnet in neuem Fenster)
Förderprogramm der KfW für den Bau oder Kauf eines neuen Wohnhauses durch Familien. Bedingungen und Zielgruppe stehen auf der Programmseite.
kfw.de
- Käufer & VerkäuferKfW (Förderbank des Bundes)
KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)(öffnet in neuem Fenster)
Informationen der KfW zur Bundesförderung für effiziente Gebäude — wichtig, wenn nach dem Kauf saniert werden soll.
kfw.de
- Käufer & VerkäuferKfW (Förderbank des Bundes)
KfW: Heizungsförderung(öffnet in neuem Fenster)
Aktuelle Informationen zur Förderung beim Heizungstausch.
kfw.de
- Käufer & VerkäuferBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)(öffnet in neuem Fenster)
Die BEG wird von BAFA und KfW getragen. Auf der BAFA-Seite finden Sie die Informationen zum Förderprogramm und zu den Zuständigkeiten.
bafa.de
- KäuferVerbraucherzentrale Schleswig-Holstein (kein Amt, unabhängiger Verein)
Energieberatung(öffnet in neuem Fenster)
Unabhängige Beratung zu Sanierung, Heizung, Dämmung und Fördermöglichkeiten — hilfreich vor dem Kauf eines älteren Hauses.
verbraucherzentrale.sh
- KäuferJustizverwaltungen der Länder
Zwangsversteigerungsportal der Länder(öffnet in neuem Fenster)
Termine von Zwangsversteigerungen, die bei den Amtsgerichten angesetzt sind; teils mit Gutachten und Exposés zum Herunterladen.
zvg-portal.de
Und bei uns
Was ein Kauf oder Verkauf kostet und wie er abläuft, erklären wir auf eigenen Seiten. Fragen zu Ihrem konkreten Vorhaben besprechen wir gern im Termin.
Stand der Zusammenstellung: September 2026. Wir verlinken auf Angebote Dritter; für deren Inhalte, Aktualität und Verfügbarkeit sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Zusammenstellung ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehlt ein Link oder funktioniert einer nicht mehr, geben Sie uns gern einen Hinweis.