Wichtige Links für Immobilienkäufer und -verkäufer

Bodenrichtwerte, Liegenschaftskarte, Bebauungspläne, Baulasten, Wohnungseigentum, Erbbaurecht, Förderprogramme und mehr: eine geprüfte Zusammenstellung öffentlicher Stellen für Schleswig-Holstein, mit Schwerpunkt auf dem Raum Rendsburg und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde.

Wert und Lage eines Grundstücks

Was ist ein Grundstück in der Lage üblicherweise wert, und wie ist es rechtlich und tatsächlich abgegrenzt? Diese Stellen geben eine erste, amtliche Orientierung.

Bauen, Planen und öffentlich-rechtliche Belastungen

Was darf auf dem Grundstück gebaut werden, und gibt es Verpflichtungen, die nicht im Grundbuch stehen? Gerade beim Kauf lohnt sich ein Blick, bevor der Vertrag beurkundet wird.

  • Käufer & VerkäuferLand Schleswig-Holstein

    Bauleitpläne Schleswig-Holstein (Digitaler Atlas Nord)(öffnet in neuem Fenster)

    Kartenviewer für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne der Städte und Gemeinden. Er zeigt, welche Nutzung und Bebauung für ein Gebiet vorgesehen ist.

    danord.gdi-sh.de

  • KäuferLand Schleswig-Holstein

    BOB-SH: Bauleitplanung in Aufstellung(öffnet in neuem Fenster)

    Landesweite Beteiligungsplattform für Bauleitplanverfahren, die gerade laufen. Wer wissen will, ob sich in der Nachbarschaft planungsrechtlich etwas ändert, findet hier die aktuellen Verfahren.

    bob-sh.de

  • Käufer & VerkäuferKreis Rendsburg-Eckernförde

    Bauaufsicht und Denkmalschutz im Kreis(öffnet in neuem Fenster)

    Untere Bauaufsicht: Bauanträge, Beratung und Terminreservierung. Die Zuständigkeitsübersichten zeigen, welche Stelle für welchen Ort und für welche Aufgabe zuständig ist — auch für Baulasten und Auskünfte.

    kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

  • KäuferKreis Rendsburg-Eckernförde

    Einsicht in das Baulastenverzeichnis(öffnet in neuem Fenster)

    Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsicht. Sie stehen nicht im Grundbuch, sondern in einem eigenen Verzeichnis. Prüfen Sie in der Zuständigkeitsübersicht, welche Behörde für Ihr Grundstück zuständig ist.

    kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

  • Käufer & VerkäuferLandesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein

    Denkmalkarte Schleswig-Holstein(öffnet in neuem Fenster)

    Interaktive Karte der eingetragenen Kulturdenkmale. Steht ein Gebäude in der Denkmalliste, wirkt sich das auf Umbau, Sanierung und Fördermöglichkeiten aus.

    schleswig-holstein.de

  • Käufer & VerkäuferBundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

    Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG): Infoportal(öffnet in neuem Fenster)

    Das GModG ist die Nachfolgeregelung zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), verkündet am 28. Juli 2026 und in wesentlichen Teilen seit dem 29. Juli 2026 in Kraft. Das Portal informiert über Inhalt und Verfahren, unter anderem zu Heizungen, Neubaustandard und Solarpflicht — wichtig für Käufer, die sanieren oder heizen wollen, und für Verkäufer älterer Gebäude.

    gmodg.bund.de

  • Käufer & VerkäuferBundesregierung

    Gebäudemodernisierungsgesetz: Zusammenfassung der Bundesregierung(öffnet in neuem Fenster)

    Kurzüberblick über die Neuregelungen, unter anderem zur Heizungswahl, zur Klimaneutralität der Brennstoffe ab 2045, zum Mieterschutz und zur Förderung.

    bundesregierung.de

Wohnungseigentum und Erbbaurecht

Wer eine Eigentumswohnung oder ein Haus auf einem Erbbaugrundstück kauft, erwirbt keine „normale“ Immobilie: Es gelten besondere Regeln und besondere Unterlagen. Diese Quellen erklären die Grundlagen; die Unterlagen im Einzelfall sollten vor dem Notartermin sorgfältig geprüft werden.

  • Käufer & VerkäuferBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet

    Wohnungseigentumsgesetz (WEG)(öffnet in neuem Fenster)

    Der Gesetzestext zu Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum, zu den Rechten und Pflichten der Eigentümer, zur Eigentümerversammlung und zum Verwalter. Für jeden Miteigentumsanteil wird ein eigenes Wohnungsgrundbuch angelegt; der Eintragung sind ein Aufteilungsplan und eine Bescheinigung der Baubehörde beizufügen (§ 7 WEG).

    gesetze-im-internet.de

  • Käufer & VerkäuferBundesministerium der Justiz

    Wohnungseigentumsrecht: Informationen des Bundesjustizministeriums(öffnet in neuem Fenster)

    Informationsseite des Ministeriums zum Wohnungseigentumsrecht und zur WEG-Reform.

    bmjv.de

  • Käufer & VerkäuferBundesministerium der Justiz, Gesetze im Internet

    Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)(öffnet in neuem Fenster)

    Beim Erbbaurecht gehört das Grundstück einem anderen; Sie erwerben das veräußerliche und vererbliche Recht, darauf ein Bauwerk zu haben (§ 1 ErbbauRG). Dafür wird ein eigenes Grundbuchblatt angelegt, das Erbbaugrundbuch (§ 14 ErbbauRG). Laufzeit, Erbbauzins und weitere Bedingungen ergeben sich aus dem Erbbaurechtsvertrag — lesen Sie ihn vor dem Kauf genau.

    gesetze-im-internet.de

Wasser, Hochwasser und Starkregen

Küstennähe, Niederungen und Gewässer gehören zu Schleswig-Holstein. Die Gefahrenkarten zeigen, ob ein Grundstück von Überflutung betroffen sein kann.

Steuern und Formulare

Beim Immobilienkauf fällt Grunderwerbsteuer an, und nach dem Eigentumswechsel geht es um die Grundsteuer. Aktuelle Sätze und Formulare finden Sie bei den Finanzbehörden.

Förderprogramme, Beratung und Zwangsversteigerung

Für Kauf, Bau und Sanierung gibt es Förderdarlehen und Zuschüsse von Land und Bund. Hier finden Sie die zentralen Anlaufstellen.

Hinweis zu Förderprogrammen

Programme, Konditionen und Zielgruppen ändern sich und sind an Bedingungen geknüpft, etwa an Einkommens- oder Effizienzanforderungen. Maßgeblich sind allein die Angaben der Förderinstitute. Wichtig für den Zeitplan: Die KfW rät auf ihrer Seite zum Immobilienkauf ausdrücklich: „Stellen Sie den Antrag auf Förderung, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.“ Klären Sie Fördermöglichkeiten deshalb möglichst vor dem Notartermin — nach der Beurkundung kann es dafür zu spät sein. Beratung erhalten Sie bei den Förderinstituten und bei Ihrer finanzierenden Bank.

Und bei uns

Was ein Kauf oder Verkauf kostet und wie er abläuft, erklären wir auf eigenen Seiten. Fragen zu Ihrem konkreten Vorhaben besprechen wir gern im Termin.

Stand der Zusammenstellung: September 2026. Wir verlinken auf Angebote Dritter; für deren Inhalte, Aktualität und Verfügbarkeit sind ausschließlich die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Zusammenstellung ist eine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Fehlt ein Link oder funktioniert einer nicht mehr, geben Sie uns gern einen Hinweis.

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