Erbschaftssteuerrechner
Ob und wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser, dem daraus folgenden persönlichen Freibetrag sowie der Steuerklasse ab. Geben Sie den Nachlasswert und das Verwandtschaftsverhältnis ein, um eine erste Einschätzung zu erhalten.
Wert des geerbten Vermögens nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten.
Steuerklasse I · persönlicher Freibetrag 400.000,00 €
Zusätzlich zum persönlichen Freibetrag steht Kindern bis 27 Jahre ein gestaffelter Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG zu.
Vereinfachte Berechnung ohne Härteausgleich an den Wertgrenzen, ohne Berücksichtigung von Vorschenkungen der letzten 10 Jahre (§ 14 ErbStG) und ohne Steuerbefreiung für das selbstgenutzte Familienheim (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b/4c ErbStG). Ersetzt keine individuelle steuerliche/erbrechtliche Beratung.