Testament und Erbfolge: Was passiert ohne letzten Willen?
Testament und Erbfolge: Was passiert ohne letzten Willen? In Schleswig-Holstein, wo wir uns in Rendsburg niederlassen, ist es wichtig, über die Frage n...
Testament und Erbfolge: Was passiert ohne letzten Willen?
In Schleswig-Holstein, wo wir uns in Rendsburg niederlassen, ist es wichtig, über die Frage nachzudenken, was mit unseren Vermögenswerten passiert, wenn wir nicht mehr da sind. Ein letzter Wille (Testament) hilft dabei, unsere Erbfolge zu regeln und sicherzustellen, dass unsere Wünsche erfüllt werden.
Der Notfall: Ohne letzten Willen
Wenn kein letzter Wille vorliegt, gelten in Deutschland die gesetzlichen Regelungen. Diese bestimmen, wie das Vermögen verteilt wird. In der Regel werden die Verpflichtungen aus dem Testament des Erblassers oder seiner Ehepartnerin oder -partner übernommen, was den gesetzlichen Erben (Ehegatte, Kinder, Eltern) zur Fortsetzung der Pflichten führt.
Zwischenfall: Das Vermögen unter den gesetzlichen Erben aufteilen
Wenn es jedoch keine Ehepartner oder Kinder gibt, oder wenn die gesetzlichen Erben durch Tod oder Unfähigkeit ausgeschlossen sind, werden die gesetzlichen Regelungen in Schleswig-Holstein angewendet. Hierbei wird das Vermögen unter die nächstverwandten verteilt. Dazu gehören Geschwister, Halbgeschwister und Enkel. Es ist wichtig, dass wir über unsere Verwandtschaftsbeziehungen nachdenken und eventuell eine Erbfolgevereinbarung vornehmen.
Ausnahme: Der Vermögensvertrag
Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der gesetzlichen Regelung. Ein Vermögensvertrag kann beispielsweise ausgeschlossen werden, wenn er nicht öffentlich bekannt ist und die Teilnehmer in Schleswig-Holstein leben. In diesem Fall werden die gesetzlichen Erben durch den Notar ersetzt.
Praxis-Tipp
In unserer Kanzlei in Rendsburg helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung eines Testaments oder einer Erbfolgevereinbarung. Wir beraten Sie über Ihre individuellen Bedürfnisse und helfen Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen für Ihren Fall zu treffen.
Fazit
Ein letzter Wille ist nicht nur ein rechtlicher Formalität, sondern auch eine Möglichkeit, unsere Wünsche und Erbeutungen klar zu kommunizieren. In Schleswig-Holstein ist es wichtig, dass wir über die Erbfolge nachdenken und eventuell eine Erbfolgevereinbarung vornehmen. Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung Ihrer Erbfolge.
Wir freuen uns darauf, Sie bald persönlich in unserer Kanzlei in Rendsburg begrüßen zu können!
Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen oder Beratungen an uns.
Weiterführende Informationen
→ Alles über Erbrecht — Beratung & Vertretung durch Kanzlei RHM