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Bundesarbeitsgericht hebt Urteil aus Hessen auf: Arbeitsrechtsstreit muss erneut verhandelt werden

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem arbeitsrechtlichen Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 AZR 117/25 eine Verfahrensentscheidung getroffen. Auf die Rev

Ann-Kathrin MarquardsenAnn-Kathrin Marquardsen21. September 2026Quelle: BAG

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem arbeitsrechtlichen Verfahren mit dem Aktenzeichen 9 AZR 117/25 eine Verfahrensentscheidung getroffen. Auf die Revision der Beklagten hin wurde das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. März 2025 – 13 Sa 260/23 aufgehoben. Damit ist der Rechtsstreit noch nicht beendet. Die Sache geht zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück an das Hessische Landesarbeitsgericht. Dort ist außerdem über die Kosten des Revisionsverfahrens zu entscheiden.

Für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber zeigt dieser Ablauf vor allem eines: Ein Urteil der Vorinstanz muss nicht das letzte Wort sein. Hebt das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung auf und verweist die Sache zurück, wird das Verfahren an dieser Stelle nicht endgültig entschieden, sondern vor dem Landesarbeitsgericht fortgesetzt. Dieses muss sich erneut mit dem Fall befassen und anschließend eine neue Entscheidung treffen.

Worum es inhaltlich in dem arbeitsrechtlichen Streit ging, ergibt sich aus den vorliegenden Informationen nicht. Deshalb lässt sich auch nicht sagen, ob es um Vergütung, Urlaub, Kündigung, Arbeitszeit oder andere arbeitsrechtliche Fragen ging. Ebenso wenig erlaubt die Entscheidung Rückschlüsse darauf, welche Seite am Ende erfolgreich sein wird. Sicher ist nur: Das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts bleibt in seiner bisherigen Form nicht bestehen.

Gerade diese Unterscheidung ist wichtig. Die Aufhebung durch das Bundesarbeitsgericht bedeutet nicht automatisch, dass die Beklagte den Rechtsstreit endgültig gewonnen hat. Die Zurückverweisung bedeutet umgekehrt auch nicht, dass die Klägerseite verloren hat. Das Verfahren wird vielmehr vor dem Landesarbeitsgericht wieder aufgenommen. Erst dort wird auf Grundlage der weiteren Verhandlung neu entschieden.

Offen ist auch die Kostenfrage. Das Bundesarbeitsgericht hat ausdrücklich festgelegt, dass das Hessische Landesarbeitsgericht auch über die Kosten des Revisionsverfahrens entscheiden muss. Für die Beteiligten kann das wirtschaftlich erheblich sein. Wer am Ende welche Kosten trägt, steht nach den vorliegenden Angaben noch nicht fest.

Solche Verfahrensgänge machen deutlich, wie wichtig eine sorgfältige Prozessführung in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist. Entscheidungen können sich über mehrere Instanzen hinweg verändern. Eine zunächst erfolgreiche Entscheidung kann später aufgehoben werden; das Verfahren kann wieder an die Vorinstanz zurückgehen. Wer betroffen ist, sollte deshalb genau prüfen, was eine Entscheidung tatsächlich bedeutet und welche Schritte noch ausstehen.

Das gilt im Arbeitsrecht besonders, weil die Folgen häufig nicht nur rechtlicher Natur sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wollen wissen, wie es beruflich und finanziell weitergeht. Arbeitgeber benötigen Planungssicherheit für Personalentscheidungen und betriebliche Abläufe. Eine Zurückverweisung kann die Unsicherheit zunächst verlängern, eröffnet aber zugleich die Möglichkeit, dass die Sache noch einmal umfassend behandelt wird.

Wer in einem arbeitsrechtlichen Verfahren eine Entscheidung erhält, sollte daher nicht nur auf das Ergebnis schauen. Entscheidend ist auch, ob das Verfahren damit wirklich abgeschlossen ist. Begriffe wie „aufgehoben“ oder „zurückverwiesen“ zeigen, dass genauer hingesehen werden muss: Welcher Verfahrensschritt folgt als Nächstes? Welche Punkte sind noch offen?

Hinweis nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO

Dieser Beitrag wurde von einem KI-System automatisiert auf Basis einer Pressemitteilung bzw. Entscheidung von BAG erstellt. Er dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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